Vereins-Statuten
Bluegrass in Basel
§ 1 Unter dem Namen "Bluegrass in Basel" besteht mit Sitz am Wohnort des Präsidenten ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB.
§ 2 Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung von Bluegrass, Acoustic, Folk und Oldtime Musik, vornehmlich in der Stadt und Region Basel.
§ 3 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 4 Der Verein sucht sein Ziel zu erreichen durch:
a) Organisation von Veranstaltungen und Konzerten im Sinne unseres Vereinszweckes;
b) Unterstützung von Organisationen und Veranstaltungen, die von anderer Seite im Sinne unseres Vereinszweckes geführt werden;
c) Information via Vereinshomepage.
§ 5 Der Verein hat Mitglieder und Gönner.
§ 6 Die finanziellen Mittel bestehen aus:
a) Zinsen des Grundkapitals,
b) Jahresbeiträgen der Mitglieder (Fr. 50.--)
c) Beiträgen von Gönnern (ab Fr. 250.-- pro Jahr)
d) Die Mitgliederbeiträge werden jährlich an der Generalversammlung neu festgelegt.
e) Reinertrag aller Aktivitäten zugunsten des gemeinnützigen Vereinszweckes.
§ 7 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 8 Die Organe des Vereins sind:
a) Die Generalversammlung der Mitglieder;
b) der Vorstand;
c) die Revisoren;
d) die Homepage.
§ 9 Ordentlicherweise soll die Generalversammlung wenigstens einmal jährlich stattfinden und wird vom Vorstand geleitet. Änderungen der Traktandenliste müssen mindestens 10 Tage im Voraus bekannt gegeben werden.
§ 10 Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens drei Mitglieder erschienen sind. Die Beschlussfassung geschieht durch das Mehr sämtlicher an einer Versammlung anwesender Stimmberechtiger (absolutes Mehr). Bei Stichentscheiden gilt das Votum des Präsidenten.
§ 11 Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
a) Abnahme der Jahresrechnung; Entlastungserklärung an die geschäftsführenden Organe.
b) Wahl des Vorstandes
c) Wahl der Revisoren
d) Abänderung oder Ergänzung der Statuten.
§ 12 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern bestehend aus Präsident, Kassier, Aktuar. Weitere Chargen können nach Bedarf frei definiert und gewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
§ 13 Präsident und Kassier werden jeweils überschneidend für 2 Jahre gewählt und dürfen nie gleichzeitig ihr Amt abgeben. Während einer Amtsdauer neu gewählte Mitglieder treten in die Amtsdauer derjenigen ein, an deren Stelle sie gewählt sind. Freiwilliger Rücktritt muss drei Monate vorher dem Vorstand angesagt werden.
§ 14 Der Vorstand erledigt die Vereinsangelegenheiten und vertritt den Verein nach aussen.
§ 15 Das Vereinsjahr beginnt mit dem 1. Januar und endigt mit dem 31. Dezember, auf welchen Tag die Rechnung abzuschliessen ist. Die Jahresbeiträge der Mitglieder werden vorausbezahlt und sind je am 1. Januar fällig.
§ 16 Im Falle einer Auflösung soll das Vermögen einem gemeinnützigen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck zugewendet werden.
§ 17 Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die konstituierende Versammlung in Kraft. Sie sind in der konstituierenden Versammlung von "Bluegrass in Basel" in Pratteln am 9. Februar 2006 angenommen worden.
Pratteln, 9. Februar 2006
Die Gründungsmitglieder:
Angelika Torrie, Paolo Dettwiler, Walter Higy
Gründungsprotokoll